Allgemeines
Hauptziel der Seite ist die Darstellung eines Portfolios,
zum Zweck der Bewerbung bei Gallerien und Ausstellungen.
Zweck der Teilnahme an einer Ausstellung ist die Steigerung des Bekanntheitsgrad. Die Teilnahme mit Zweckbindung an den Leitspruch einer Ausstellung wie beispielweise einem wohltätigen Zweck, dient u.a. ebenfalls der Steigerung des Bekanntheitsgrad.
Erforderlichkeit von AGBs
Sollten die Teilnahme an einer Ausstellung, allgemeine Geschäftsbedingungen erfordern, beruhen diese auf den Grundlagen eines Leihvertrags nach Zivilordnung.
Grundsätzliches der Verleihung
Geliehene Gestände (hier Werke genannt) bleiben Eigentum des Leihgebers (hier Verleiher genannt), dürfen jedoch für vereinbarte Dauer in den Räumen des Leihnehmers (hier mit Bezug auf die Ausstellung benannt), gezeigt werden.
Dauer
Die Verleihungsdauer ist je nach Ausstellung individuell mit einem Beginn und einem Ende zu vereinbaren. Beginn und Ende sind genauer zu dinfinieren, d.h. es ist zu definieren ab wann der Leihvertrag beginnt und endet, beispielweise ob der Vertrag mit dem Eintreffen der Werke beim Verleiher vor Ort endet, oder erst mit Ausrichten der Werke auf der Ausstellung beginnt.
Verlängerungen oder Langzeitausstellungen sind gesondert zu vereinbaren, dabei sind nötige bzw. zusätzliche Aufwendungen rechtzeitig und vorab anzuzeigen. Aufwendungen zur durch die Dauer bedingte Instandhaltung sind vorab anzuzeigen.
Versicherung und Hindernisse
Hindernisse sind anzuzeigen. Art und Umfang von versicherungsbedingten Umständen wie beispielweise Nagel zu Nagel, sind anzuzeigen.
Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Versicherung für den Verleiher ist rechtzeitig und vorab anzuzeigen.
Ort
Der Beleihungsort ist jeweilig undindividuell zu benennen. Generell gilt, das der Ort ohne Schaden davon zu tragen, zumutbar für die Teilnahme an einer Ausstellung ist.
Sorgfaltspflicht und Haftung
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Sorgfaltspflicht.
Ein angemessen sorgfältiger Umgang wird vorausgesetzt.
Der Verleiher haftet nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden.
Der Verleiher haftet nicht für vorsätzliches verschweigen von Tatsachen.
Übergabe
Die Werke werden, wenn nicht vom Verleiher selbst auf der Ausstellung ausgerichtet, vorab, auf ggf. vorhandene Mängel untersucht und dokumentiert. Das Mängelprotokoll wird der Lieferung beigetan.
Wenn vom Verleiher selbst auf der Ausstellung ausgerichtet, werden die Werke mit Eintreffen auf der Ausstellung, auf ggf. vorhandene Mängel untersucht und dokumentiert.
Customer Journey / Image / Präsentation auf der Ausstellung
Standort auf der Ausstellung ist mit grundsätzlichen Eckpunkten des Grundrisses vorab zu benennen, beispielweise Entfernung von den öffentlichen Waschräumen, enge stauende Gänge, dunkle oder schlecht beleuchtete Ecken.
Anschluss- und Nachbarausteller sind mit Ihrem Produkt und Präsentation vorab zu benennen.
Kosten
Generell sind mögliche Kosten anzuzeigen. Anfallende Kosten für beispielweise Transport oder Ausrichtung, sind gesondert zu vereinbaren.
Beendigung
Der Verleiher kann aus wichtigem Grund, Verletzung seines Images oder unverhältnissmäßgiger zusätzlicher Kosten vom Vertrag zurücktreten. Die Verletzung des Images kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Passagen dieser AGBs unwirksam werden, so sind nicht die gesamten AGBs unwirksam.
Songistes zu Verkauf und Copyright
Bei einem Verkauf über Gallerien gelten jeweilige AGBs der Gallerien bzw. jeweilige individuel vereinbarte Version.
Der Kauf von Copyright ist auf Anfrage und mit individueller Vereinbarung möglich.
Abtretung des Urheberrechts ist soweit noch nicht vorgesehen.
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